Herstellung eines Lageplans mit Projektantrag für Ihren Bauantrag
Lieferung eines Vorabplanes in analoger und/oder digitaler Form
- Katasterangaben: Gemarkung, Flur, Flurstück
- Grundstücksgröße, eventuell anrechenbare Grundstücksgröße für die Grundflächenzahlberechnung (GRZ)
- Grenzlängen und Parzellennummern
- Darstellung der vorgeschriebenen Baugrenzen, Lärmpegelbereiche, Firstrichtungen, Trauf- und Firsthöhen, Dachneigungen, Dachformen, GRZ u.v.m.
- Übernahme der Projektgeometrie Ihres Bauvorhabens von Ihrem Planer
- Berechnung und Darstellung der Abstandsflächen Ihres Bauvorhabens
- Darstellung der Abstandsmaße Ihres Bauvorhabens zu den Grundstücksgrenzen
- Berechnung und Darstellung über Art und Maß der baulichen Nutzung mit Soll-Ist-Vergleich
- Lieferung eines analogen und/oder digitalen Vorabplanes mit o.g. Inhalt zur Planung und Einordnung Ihres Bauvorhabens
Herstellung eines Lage- und Höheplanes
- Herstellung eines Höhenrasters über Ihr Baugrundstück
- Aufmessung der angrenzenden Erschließungsstraße mit den oberirdischen
Ver- und Entsorgungseinrichtungen
Bereitstellung einer NAS
- Bereitstellung digitaler Grundrissdaten im Vektorformat aus der Automatisierten Liegenschaftskarte als Grundlage Ihres Lageplans zum Bauantrag
Bereitstellung einer aktuellen Flurkarte
Eine aktuelle Flurkarte wird als Bestandteil Ihrer Bauanzeige / Bauantrages vom Bauamt gefordert.
Grobabsteckung des Wohngebäudes
- Berechnung der Absteckelemente
- Grobabsteckung der 4 Gebäudehauptpunkte Ihres Bauvorhabens
- Erstellung und Übergabe eines Absteckrisses zu Ihrem Nachweis
Erstabsteckung des Wohngebäudes
- Berechnung der Absteckelemente
- Absteckung der 4 Gebäudehauptpunkte Ihres Bauvorhabens
- Erstellung und Übergabe eines Absteckrisses zu Ihrem Nachweis
- optional weitere Gebäudepunkte (z. B. bei Bau einer Garage auf der Flurstücksgrenze)
Absteckung Ihrer Grundstücksecken
- Absteckung der Grundstücksecken im Zusammenhang mit der Erstabsteckung mittels Holzpfählen zur örtlichen Kennzeichnung Ihres Grundstücks während der Baumaßnahme
Herstellung eines Höhenpunktes
- Herstellung eines Höhenpunktes im Zusammenhang mit der Erstabsteckung und Angabe auf dem Absteckriss
Aufbau von Schnurgerüsten
- Liefern und Aufbau von 8 Schnurgerüsten indirekt an den 4 Hauptpunkten des Gebäudes
- Der Aufbau der Schnurgerüste erfolgt in einer einheitlichen Höhenlage im Regelfall in Höhe der Oberkante des Fertigfußbodens
Katasterliche Gebäudeeinmessung
Entsprechend § 28 Abs. 2 GeoVermG M-V sind Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer verpflichtet, die katasterliche Gebäudeeinmessung neu errichteter Gebäude zu veranlassen und die Kosten für die Durchführung zu tragen. Diese Leistung wird nicht durch das Vermessungsbüro Hansch & Bernau sondern durch die ÖbVI’s Dipl.-Ing. Peter Hansch und Dipl.-Ing. Matthias Kahle erbracht.
Erstausfertigung einer Grenzbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass das Gebäude auf dem Flurstück errichtet worden ist und keine Grenzüberschreitungen vorliegen. Die Grenzbescheinigung wird mitunter von den Banken als Bestandteil Ihrer Finanzierung gefordert.
Baulastberechnung
Herstellung von Baulastplänen und -berechnungen für die Absicherung von Abstandsflächen, Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, Überbauungen u.v.m..
Anfrage für ein Angebot für eine Bauvermessung
Anfrage für eine Kostenschätzung für eine Liegenschaftsvermessung
Unser Leistungsangebot für Ihr Bauvorhaben zum Download
Vermessungsantrag für eine Liegenschaftsvermessung an die ÖbVI’s Peter Hansch und Matthias Kahle
Vermessungsauftrag für eine Ingenieurvermessung an das Vermessungsbüro Hansch & Bernau